Skip to content
Rufen Sie uns an 02921-2014 Puppenstraße 6-8 | 59494 Soest

Dr. Riese & Dr. Biegel

Zahnärtzliche Gemeinschaftspraxis

  • Startseite
  • Team
    • Ärzte
    • Anmeldung
    • Prophylaxe
    • Behandlungsassistenz
    • Laborteam
  • Leistungen
    • Implantologie
      • Einzelzahnversorgung
      • Mehrzahnversorgung
      • Versorgung bei zahnlosem Kiefer
    • Parodontologie
    • Funktionsdiagnostik
    • Prothetik (digital)
    • Prophylaxe
    • Zahnästhetik
    • Kinderzahnheilkunde
    • Bleaching
    • Prophylaxeshop
  • Labor
  • Kontakt

Team

Unser Team im Überblick

Ärzte

Anmeldung

Prophylaxe

Behandlungsassistenz

Behandlungs-assistenz

Laborteam

Juristisches

Impressum

Datenschutz

Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Michael Riese und Dr. Moritz Biegel | Telefon: 02921 2014 | Fax: 02921 15643 | Puppenstraße 6-8 | 59494 Soest

Infobrief der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Informationen Nr. 25 zum Coronavirus SARS-CoV-2

Appell der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe: Lockdown darf nicht zum Knockdown für die Zähne werden!

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
die zahnärztlichen Körperschaften haben heute nachfolgende Pressemeldung gegenüber der Presse kommuniziert. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Appell der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe: Lockdown darf nicht zum Knockdown für die Zähne werden!


Der neuerliche Teil-Lockdown darf nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten Behandlungs-, Untersuchungs- und Vorsorgetermine verschieben und sich damit am Ende selbst schaden. Darauf weisen die Zahnärztekammer (ZÄKWL) und Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) eindringlich hin:

„Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen und andere akuten Schmerzbehandlungen haben schon während des ersten Lockdowns stark zugenommen, weil die Patienten aus einer falschen Verunsicherung heraus nicht oder nicht rechtzeitig zum Zahnarzt gegangen sind,“ erklärt Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL.

Die Empfehlung zur Kontakteinschränkung während des Lockdowns gilt nicht für Zahnarzttermine

„Der erfreuliche, immer besser werdende Gesundheitszustand unserer Mundhöhle basiert auf regelmäßigen Kontroll- und Vorsorgeterminen. Die Zahngesundheit jetzt während der Pandemie zu vernachlässigen, ist nicht notwendig, sondern sogar schädlich, “ ergänzt Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL.

Die Verschlechterung des Zustandes von Zähnen und Zahnfleisch sorgt nicht nur für unangenehme Zahnschmerzen, sie kann darüber hinaus auch zu einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes führen. Dadurch kann die Anfälligkeit für eine Covid-19-Infektion steigen und bei bereits erfolgter Infektion eine schwere Verlaufsform begünstigt werden. Das gilt besonders für chronisch erkrankte Patienten wie zum Beispiel Diabetiker oder Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Die professionellen und äußerst aufwändigen Hygieneketten in den Zahnarztpraxen haben sich auch in diesen Zeiten bewährt und gehalten. Das extrem hohe Hygieneniveau wurde nochmals um zusätzliche Maßnahmen gesteigert. Geregelter zeitlicher Ablauf und räumliche Distanzierung sind in allen Praxen eingerichtet.

Deshalb der Aufruf der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe an die Patienten:

Knocken Sie sich nicht selbst aus während des Lockdowns – Ihr Zahnarztbesuch war und ist sicher!

Informationen zu Cookies

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.